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Lebenspartnerschaft: Umwandlung

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher seit dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich. Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde. Des Weiteren ist die Umwandlung einer begründeten und noch bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe möglich.

Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.

Voraussetzungen

  • eine bestehende Lebenspartnerschaft

Unterlagen

Kosten

  • 10,00 EUR Eheurkunde

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Lebenspartnerschaft: Umwandlung
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.

Neubegündungen von Lebenspartnerschaften sind daher seit dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich. Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde. Des Weiteren ist die Umwandlung einer begründeten und noch bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe möglich.

Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
  • 10,00 EUR Eheurkunde
Gleichgeschlechtliche Ehe, Umwandlung Lebenspartnerschaft https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/407/show
Standesamt
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Iris

Mersmann

Sachbearbeiter/-in

17

02543 73-41
mersmann@billerbeck.de