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Gaststättenerlaubnis (vorläufig)

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an die zuständige Sachbearbeiterin per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand 25,00 EUR bis 250,00 EUR

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Gaststättenerlaubnis (vorläufig)

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.

Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung ?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an die zuständige Sachbearbeiterin per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

  • je nach Verwaltungsaufwand 25,00 EUR bis 250,00 EUR
Gestattung, vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG, Alkoholausschank https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/185/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de
Gewerbeangelegenheiten
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