Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt vier verschiedene Führungszeugnisse:

Wird es für persönliche Belange, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, ist es ein Privatführungszeugnis

Das  Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. bei Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis). Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.Führungszeugnisse für behördliche Zwecke werden direkt an die betreffende Behörde übersandt - bei Benatragung legen Sie daher bitte den Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde vor.

Das  erweiterte Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z. B. Kindergarten, Schule, Sportverein) tätig werden wollen. Das erweiterte Führungszeugnis soll dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.Der zukünftige Arbeitgeber stellt für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bei uns vorlegen müssen. 

Das  europäische Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Dieses Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.


Das Führungszeugnis muss persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Somit können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen auch leider kein Online-Formular anbieten.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

 

Online beantragen mit dem elektronischen Personalausweis (ohne Termin):

Mit dem elektronischen Personalausweis können Sie das Führungszeugnis im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen und bezahlen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohnsitz im Inland oder im Ausland befindet.


Die Bearbeitungszeit für den Auszug aus dem Bundeszentralregister liegt bei zwei bis drei Wochen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Verwendungszweck und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei erweiterten Führungszeugnissen: Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen muss

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 13,00 €