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Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Wahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Zuständige Organisationseinheiten
- Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
- Wahlangelegenheiten
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
- Frau Sandra Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
Tel: 02543 73-40
E-Mail: niemann@billerbeck.de
Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Wahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Zentrale Dienste und Ordnung
001 Markt 1 48727 Billerbeck
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18
02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de
Frau
Sandra
Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
20
02543 73-40
niemann@billerbeck.de
Wahlangelegenheiten
001 Markt 1 48727 Billerbeck
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18
02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de
Frau
Sandra
Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
20
02543 73-40
niemann@billerbeck.de