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Wahlen: Wählerverzeichnis

Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Wahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimtmen Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Wahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Rechtsgrundlagen

Eintragung Wählerverzeichnis, Unionsbürger, Auslandsdeutsche, Wahlberechtigte https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/85/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de
Wahlangelegenheiten
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de