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Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelfer gesucht
Sie sind zu einer Wahl wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich!
Die Stadt Billerbeck ist auf Ihre Mitarbeit in einem der Wahlvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Jeweils am Wahlsonntag, trifft sich der Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Was ist zu tun?
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung
Zuständige Organisationseinheiten
- Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
- Wahlangelegenheiten
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
Tel: 02543 73-40
E-Mail: niemann@billerbeck.de

Wahlhelfer gesucht
Sie sind zu einer Wahl wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich!
Die Stadt Billerbeck ist auf Ihre Mitarbeit in einem der Wahlvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Jeweils am Wahlsonntag, trifft sich der Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Was ist zu tun?
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Frau
Sandra
Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
20
Frau
Sandra
Niemann
stellv. Fachbereichsleitung
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