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Namenserklärungen
Es ist zu unterscheiden zwischen Namenserklärungen für Kinder und Ehepaare.
Namenserklärungen für Kinder
- Vornamen eines Kindes:
- Familienname eines Kindes
Sie sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen, so müssen Sie gemeinsam bestimmen, welchen Namen von welchem Elternteil das Kind zum Familiennamen haben soll. Diese einmal getroffene Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend.
Hat die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
Spätere Namensänderungen
- Namenserteilung
- Neubestimmung des Familienamens nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Einbenennung des Kindes in eine Stieffamilie
Die aufgeführten Hinweise beziehen sich nur auf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und einfachen Sachverhalten. Bei Fragen zur Namenführung in ausländischen Rechten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Namenserklärungen für Ehegatten
- Ehenamen bestimmen
- Doppelnamen bestimmen
- Doppelnamen widerrufen
- Früheren Namen annehmen
Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der Geburtsname oder ein früher geführter Name wieder angenommen werden.
- Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen
Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger so sind Rechtswahlerklärungen und somit auch eventuell andere Namenführungen möglich. Wir beraten Sie gerne.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Kosten
- 30,00 EUR Namenserklärungen (können bei anderen Standesämtern abweichen)
- Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Iris Mersmann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-41
E-Mail: mersmann@billerbeck.de
Es ist zu unterscheiden zwischen Namenserklärungen für Kinder und Ehepaare.
Namenserklärungen für Kinder
- Vornamen eines Kindes:
- Familienname eines Kindes
Sie sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen, so müssen Sie gemeinsam bestimmen, welchen Namen von welchem Elternteil das Kind zum Familiennamen haben soll. Diese einmal getroffene Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend.
Hat die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
Spätere Namensänderungen
- Namenserteilung
- Neubestimmung des Familienamens nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Einbenennung des Kindes in eine Stieffamilie
Die aufgeführten Hinweise beziehen sich nur auf Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit und einfachen Sachverhalten. Bei Fragen zur Namenführung in ausländischen Rechten nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Namenserklärungen für Ehegatten
- Ehenamen bestimmen
- Doppelnamen bestimmen
- Doppelnamen widerrufen
- Früheren Namen annehmen
Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod kann der Geburtsname oder ein früher geführter Name wieder angenommen werden.
- Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen
Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger so sind Rechtswahlerklärungen und somit auch eventuell andere Namenführungen möglich. Wir beraten Sie gerne.
Rechtsgrundlagen
- 30,00 EUR Namenserklärungen (können bei anderen Standesämtern abweichen)
- Namenserklärungen vor der Geburtsbeurkundung oder bei der Eheschließung sind gebührenfrei
Frau
Iris
Mersmann
Sachbearbeiter/-in
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