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Zustands- und Funktionsprüfung
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt. Private Abwasserleitungen sind im Regelfall die Hausanschlussleitungen. Dies sind die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen. Auf der Homepage des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck finden Sie ausführliche Informationen zu dieser Thematik um die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Kanal-TÜV (ehemals Dichtheitsprüfung), so zum Beispiel damit, welche Teile der privaten Abwasserleitungen zu prüfen sind, welche Prüffristen (noch) gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat und welche Unterlagen beizubringen sind oder wann welche Schäden zu beseitigen sind.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Downloads
- Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich der Bernhardstraße
- Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp
- Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA
- Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA
- Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA
- Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck
Markt 1
48727 Billerbeck
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ulla Seelig
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-44
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Private Abwasserleitungen sind gemäß §§ 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Wer eine private Abwasserleitung betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt. Private Abwasserleitungen sind im Regelfall die Hausanschlussleitungen. Dies sind die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen. Auf der Homepage des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck finden Sie ausführliche Informationen zu dieser Thematik um die eigenverantwortliche Wahrnehmung des Kanal-TÜV (ehemals Dichtheitsprüfung), so zum Beispiel damit, welche Teile der privaten Abwasserleitungen zu prüfen sind, welche Prüffristen (noch) gelten, wer prüfen darf, wie eine Prüfbescheinigung auszusehen hat und welche Unterlagen beizubringen sind oder wann welche Schäden zu beseitigen sind.
Rechtsgrundlagen
Dichtheitsprüfung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/65/showFrau
Ulla
Seelig
Sachbearbeiter/-in