Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dort hin verlegt die Stadt vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.

Inhalt des Entwässerungsantrages   

Der Entwässerungsantrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten, unter anderem die Entwässerungsbeschreibung, Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen in amtlichen Lageplänen im Maßstab von wenigstens 1 : 500 sowie in Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1 : 100,   

Lage der Inspektionsöffnungen (Kontrollschächte), Bauzeichnungen von Versickerungsanlagen und Angaben über Herkunft, Zusammensetzung und Menge des einzuleitenden Abwassers.    

Kanalanschlussplan   

Beim Abwasserbetrieb erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe usw. des Kanals), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können. 

Entwässerungsgenehmigung  

Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie vom Abwasserwerk eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung in zweifacher Ausfertigung. Bitte beachten Sie die Grüneintragungen in den Entwässerungsplänen.     

Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.    

Planungsänderungen   

Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort den Abwasserbetrieb zu infomieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.