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Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung

Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.

Rechtsgrundlagen

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Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.

Rechtsgrundlagen

Gleichstellungsgesetz https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/609/show