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Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung
Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.
Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Struffert
Fachbereichsleitung
Tel: 02543 73-52
E-Mail: struffert@billerbeck.de
Behindertengleichstellungsgesetz: Koordinierung Das Behindertengleistellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.
Es werden Hilfestellungen bei Anträgen auf Schwerbehinderung gegeben.