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Personalausweis, vorläufig

Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, wird ihr ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. 

Wie lange ist ein vorläufiger Personalausweis gültig? 

Ein vorläufiger Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.

Wer kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen?

Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen.


Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Verlust Ihres Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
  • bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen

Kosten

  • 10,00 €

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Personalausweis, vorläufig

Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, wird ihr ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt. 

Wie lange ist ein vorläufiger Personalausweis gültig? 

Ein vorläufiger Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.

Wer kann einen vorläufigen Personalausweis beantragen?

Alle Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen.


Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

 

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  • bei Verlust Ihres Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
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  • bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
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vorläufiger Ausweis, Perso, Pass, Reisepass, Identifikation https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/603/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de