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Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten die zeichnerische Darstellung der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen.

Diese Auszüge werden besonders im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis, z. B. bei Bauanträgen, Teilungsgenehmigungen, Baulastenanträgen, Finanzierung durch Banken oder notarielle Verträge benötigt.

Katasterauszüge können unter Kreises Coesfeld (62 - Vermessung und Kataster) online bestellt werden. 

Hinweis: 

Bei Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Liegenschaftskarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Katasteramt beantragen.

Benötigte Angaben sind die

  • Grundstücksdaten (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder
  • Lagebezeichnung (Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der gewünschte Maßstab

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind gebührenpflichtig gemäß Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen 

Die Gebühr für einen online erstellten Auszug beträgt 15,00 €.