Auszüge aus der Liegenschaftskarte enthalten die zeichnerische Darstellung der einzelnen Flurstücke mit den Grenzen, den Gebäuden, den Nutzungsarten und topografischen Gegenständen.

Diese Auszüge werden besonders im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis, z. B. bei Bauanträgen, Teilungsgenehmigungen, Baulastenanträgen, Finanzierung durch Banken oder notarielle Verträge benötigt.

Die Stadt Billerbeck fertigt die Auszüge im Auftrag des Kreises Coesfeld (62 - Vermessung und Kataster) an. Dort werden auch Liegenschaftskarten mit Grenzmaßen angefertigt.

Hinweis: 

Bei Baumaßnahmen ist ein Plan erforderlich, der über den Inhalt der Liegenschaftskarte hinaus auch bauordnungsrechtliche Angaben enthält. Einen Lageplan zum Bauantrag können Sie bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Katasteramt beantragen.

Benötigte Angaben sind die

  • Grundstücksdaten (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder
  • Lagebezeichnung (Gemeinde, Straße, Hausnummer) und der gewünschte Maßstab

Kosten

Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind gebührenpflichtig gemäß Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen und sind abhängig vom Papierformat (z.B. DIN A4 = 30,00 Euro). Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte kann aber auch online selbst angefordert werden. In wenigen Minuten steht dieser dann per Download als digitales Dokument im PDF-Format zur Verfügung. Die Gebühren ermäßigen sich hierbei auf 15,00 Euro pro Auszug. Zum Online-Antrag gelangen Sie über den Link unter "Weiterführende Informationen".

Zuständige Stelle

Fachbereich Planen und Bauen
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner