BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kleineinleiterabgabe
Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.
Berechnung
Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres.
Abgabesatz
Pro Person werden 17,90 EUR pro Person erhoben.
Abgabenbescheid
Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck
Markt 1
48727 Billerbeck
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ulla Seelig
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-44
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Eine Kleineinleiterabgabe zu zahlen haben diejenigen Grundstückseigentümer, die eine nicht den rechtlichen und technischen Anforderungen genügende Kleinkläranlage betreiben. Die rechtlichen Voraussetzungen sind z. B. nicht erfüllt, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis fehlt. Technisch mangelhaft ist eine Kleinkläranlage, wenn keine Nachklärstufe vorhanden ist.
Berechnung
Die Kleineinleiterabgabe wird personenbezogen erhoben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 31.12. des Veranlagungsjahres.
Abgabesatz
Pro Person werden 17,90 EUR pro Person erhoben.
Abgabenbescheid
Die Kleineinleiterabgabe wird über den allgemeinen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt erhoben.
Rechtsgrundlagen
https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/568/showFrau
Ulla
Seelig
Sachbearbeiter/-in