Jugendliche zeigen gelegentlich strafbare Verhaltensweisen, um

  • ihre soziale Umwelt auszutesten
  • Grenzerfahrungen zu machen oder
  • Anerkennung zu finden.

Im jugendlichen Alter sind die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem noch nicht immer ganz deutlich. Manchmal werden die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht ausreichend bedacht oder verdrängt.
Durch die erhöhte Risikobereitschaft wächst das Problem, dass Handlungen strafrechtlichen Charakter bekommen können.
Hat die Polizei die Ermittlung bereis aufgenommen, entsteht eine Situation, die Fragen und Probleme aufwirft.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen – sie nimmt eine neutrale Position ein und

  • berät, begleitet und unterstützt  den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
  • bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
  • erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
  • kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
  • vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
  • begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
  • ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.

 Rechtsgrundlagen

 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld

02541 18-0
02541 18-9999
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