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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anfrage
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).
Zuständige Organisationseinheiten
- Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
- formlose Anfrage
Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).
Infostand, Sondernutzung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/561/show