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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • formlose Anfrage

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Kosten

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

Zuständige Organisationseinheiten

Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

  • formlose Anfrage

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

Infostand, Sondernutzung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/561/show
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