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Grundstücksteilungen
Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.
Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung.
Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- für bebaute Grundstücke:
Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Kosten
- Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungLinks zu externe Verfahren
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Planen und Bauen
Markt 1
48727 Billerbeck
Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.
Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung.
Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.
- Für diese Dienstleistungen fallen Gebühren an.