Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt in Grundzügen die voraussichtliche Nutzung der Stadtflächen dar. Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB), "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die Aussagen dieses Planes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (in der Regel zwischen 10 und 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebauliche Zielvorstellung der Stadt.

Der Flächennutzungsplan trifft wegen seiner Maßstabsgröße keine parzellenscharfe Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Grundstücken z. B. Maß der baulichen Nutzung, sowie über zulässige Bauweisen und Anlagen werden im Bebauungsplan getroffen.

Zur einheitlichen Darstellung und besseren Lesbarkeit bietet die Planzeichenverordnung des Baugesetzbuches einen Katalog von Darstellungsmöglichkeiten in Bauleitplänen. Zu jedem Flächennutzungsplan gehört auch eine Begründung, in der die Plandarstellungen im Einzelnen erklärt und begründet werden. Der Flächennutzungsplan und die Begründung können von jedermann eingesehen werden (Links zur Onlineeinsicht siehe rechts unter "Weiterführende Informationen").

Dieser Plan besitzt, im Gegensatz zu Bebauungsplänen, keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Bürgern. Eine unmittelbare Rechtswirkung hat dieser Plan nur für Genehmigungsverfahren von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aus dem Flächennutzungsplan können somit keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung oder auf eventuelle Entschädigungsleistungen abgeleitet werden.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Fachbereich Planen und Bauen
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner

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