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Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

Jugendfischereischein:
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein:
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserer Meldebehörde. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages!

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen



Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!

Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie beim Kreis Coesfeld, 32 - Sicherheit und Ordnung.

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis)
  • aktuelles Lichtbild
  • das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erfolrderlich für Jugendfischereischein)
  • bei Verlängerung: Den bereits ausgestellten Fischereischein

Kosten

Für Erteilung und Verlängerung:

  •   8,00 € für den Jugendfischereischein
  • 16,00 € für einen 1-Jahres-Fischereischein
  • 48,00 € für einen 5-Jahres-Fischereischein

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Fischereischein

Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.

Jugendfischereischein:
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein:
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein. Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserer Meldebehörde. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antrages!

 

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Unser Tipp: Der Fischereischein ist ein "Jahresschein". Wenn Sie die Berechtigung schon zu Beginn des Jahres beantragen, können Sie diese voll ausschöpfen!

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  • Identitätspapier (Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis)
  • aktuelles Lichtbild
  • das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erfolrderlich für Jugendfischereischein)
  • bei Verlängerung: Den bereits ausgestellten Fischereischein

Für Erteilung und Verlängerung:

  •   8,00 € für den Jugendfischereischein
  • 16,00 € für einen 1-Jahres-Fischereischein
  • 48,00 € für einen 5-Jahres-Fischereischein
Jugendfischereischein, Jahresfischereischein, Angelschein https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/522/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de