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Ehrenpatenschaft für das 3. Kind
Die Bürgermeisterin Marion Dirks übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 3. Kind einer Familie. Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Billerbeck erfasst alle Geburten automatisch. Die Terminabsprache wird durch das Büro der Bürgermeisterin vorgenommen. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.
Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens drei Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen und im selben Haushalt leben. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Verwaltungsleitung
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Simone Althues
Büro der Bürgermeisterin
Tel: 02543 73-17
E-Mail: althues@billerbeck.de
Die Bürgermeisterin Marion Dirks übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 3. Kind einer Familie. Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Billerbeck erfasst alle Geburten automatisch. Die Terminabsprache wird durch das Büro der Bürgermeisterin vorgenommen. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.
Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens drei Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen und im selben Haushalt leben. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden.
Ehrenpatenschaft, Patenschaft, 3. Kind https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/502/showFrau
Simone
Althues
Büro der Bürgermeisterin
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