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Ehrenpatenschaft für das 3. Kind

Die Bürgermeisterin Marion Dirks übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 3. Kind einer Familie. Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Billerbeck erfasst alle Geburten automatisch. Die Terminabsprache wird durch das Büro der Bürgermeisterin vorgenommen. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.

Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens drei Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen und im selben Haushalt leben. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden.

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Ehrenpatenschaft für das 3. Kind

Die Bürgermeisterin Marion Dirks übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 3. Kind einer Familie. Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Billerbeck erfasst alle Geburten automatisch. Die Terminabsprache wird durch das Büro der Bürgermeisterin vorgenommen. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.

Voraussetzung für die Patenschaft ist, dass mindestens drei Kinder von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen und im selben Haushalt leben. Adoptivkinder werden wie leibliche Kinder behandelt und können auch Patenkinder werden.

Ehrenpatenschaft, Patenschaft, 3. Kind https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/502/show
Verwaltungsleitung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Simone

Althues

Büro der Bürgermeisterin

26

02543 73-17
althues@billerbeck.de