Zu besonderen Jubiläen möchte die Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck ihren Bürgerinnen und Bürgern Glückwünsche im Namen von Rat und Verwaltung aussprechen.

Altersjubiläen

Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Stadt Billerbeck erfasst alle Altersjubiläen automatisch. Zur Vollendung des 80., 90., 95. und 100., Lebensjahres und die darauf folgenden Geburtstage, erhalten die Jubilare einen Besuch der Bürgermeisterin, der stellvertretenden Bürgermeisterin oder des stellvertretenden Bürgermeisters. Bürgerinnen und Bürger, die das 85. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen schriftlichen Glückwunsch der Bürgermeisterin Die Terminabsprache wird durch das Büro der Bürgermeisterin vorgenommen. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht.

Hinweis
Zum 100., 105. und 110. Geburtstag gratuliert hierzu auch der Bundespräsident. Eine Gratulation des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Diese Glückwünsche werden vom Landrat des Kreises Coesfeld überreicht.

Ehejubiläen

Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) wird Ihnen die Bürgermeisterin, die stellvertretende Bürgermeisterin oder der stellvertretende Bürgermeister persönlich gratulieren. Wichtig ist hierbei noch, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind. Hat die Eheschließung nicht in Billerbeck, sondern in einer anderen Gemeinde stattgefunden, haben Sie die Möglichkeit, dies dem Büro der Bürgermeisterin mitzuteilen, damit von dort ein Gratulationsbesuch organisiert werden kann.

Hinweis
Glückwünsche erhalten die Ehejubilare ab der Eisernen Hochzeit von dem Ministerpräsident des Landes NRW. Ebenso werden auch im Auftrage des Bundespräsidenten Glückwünsche durch den Landrat des Kreises Coesfeld übermittelt.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Verwaltungsleitung
Markt 1
48727 Billerbeck

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