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Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Hierfür ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig
Rechtsgrundlagen
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Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Hierfür ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig
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