Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Stadt Billerbeck vollzogen. Das Amtsblatt erscheint regelmäßig nach Bedarf. Im Amtsblatt werden unter anderem folgende Informationen des Rates und der Verwaltung bekannt gemacht:

  • Veröffentlichungen von Satzungen sowie deren Änderungen
  • Einleitung und Beschluss von Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren
  • Widmungsverfügungen
  • Wahlbekanntmachungen
  • Vermisste Gegenstände und Fundstücke
Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Stadtverwaltung zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt sind auch im Internet zu lesen.

Zuständige Stelle

Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck

Ansprechpartner