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Beistandschaft

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Wer kann einen Beistand erhalten?

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?

Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.  

Wer ist zuständig?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für den Bereich der Stadt Billerbeck ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig

Rechtsgrundlagen

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Zuständige Organisationseinheit

Beistandschaft

Was ist eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft ist ein freiwilliges, kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Wer kann einen Beistand erhalten?

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?

Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Allerdings wird für die Klärung der aktuellen Situation, sowie der weiteren Vorgehensweise ein persönliches Gesrpäch dringend empfohlen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.  

Wer ist zuständig?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für den Bereich der Stadt Billerbeck ist das Jugendamt des Kreises Coesfeld zuständig

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Unterhalt https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/462/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999