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Befreiung von der Ausweispflicht
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:
- Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.
Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Meldebehörde.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag "Befreiung von der Ausweispflicht" (in der Meldebehörde erhältlich)
- abgelaufenes Ausweisdokument
- evtl. weitere Unterlagen (Rücksprache Meldebehörde)
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:
- Personen für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.
Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Meldebehörde.
- Antrag "Befreiung von der Ausweispflicht" (in der Meldebehörde erhältlich)
- abgelaufenes Ausweisdokument
- evtl. weitere Unterlagen (Rücksprache Meldebehörde)
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
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Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
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