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Beflaggung
Die Stadt Billerbeck beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - 1. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - 9. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) - 17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953) - 20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944) - 23. August
Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946) - 3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit - zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag - die Tage allgemeiner Wahlen
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubertus Messing
Fachbereichsleitung
Tel: 02543 73-10
E-Mail: messing@billerbeck.de
Beflaggung
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
Die Stadt Billerbeck beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen das Rathaus. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben:
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus - 1. Mai
Tag des Friedens und der Völkerversöhnung - 9. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949) - 17. Juni
Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR (1953) - 20. Juli
Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944) - 23. August
Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (1946) - 3. Oktober
Tag der Deutschen Einheit - zweiter Sonntag vor dem ersten Advent
Volkstrauertag - die Tage allgemeiner Wahlen
(Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen. Am Europatag und am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament soll neben der Bundesflagge und der Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gezeigt werden; dabei ist die Europaflagge an bevorzugter Stelle zu setzen.
Rechtsgrundlagen
Flaggen, Fahnen https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/460/show Zentrale Dienste und Ordnung
001 Markt 1 48727 Billerbeck
Herr
Hubertus
Messing
Fachbereichsleitung
30
02543 73-10
messing@billerbeck.de