Sollten Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen aus einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange erwachsen könnte, so können Sie bei der Anmeldung eine Auskunftssperre für sich eintragen lassen.

Bedenken Sie jedoch bei einem Wegzug diese auch am neuen Wohnort eintragen zu lassen.

Hinweise zur Einrichtung einer Auskunftssperre:

  • Es darf bei der Post kein Nachsendeauftrag erteilt werden.
  • Keinen Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Telefonbuch (gedruckt oder online) beantragen.
  • Besteht ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz oder ist die Krankenversicherung über einen Hauptversicherer gegeben (z.B. Ehemann, Vater)? In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls durch die Krankenversicherung eine Mitteilung an den Hauptversicherer, wenn Leistungen der Krankenversicherung  in Anspruch genommen wurden. Dies kann mit einem entsprechenden Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
  • Falls AntragstellerIn HalterIn eines Kraftfahrzeuges ist, ist dies umgehend umzukennzeichnen (bei Standortwechsel sowieso gesetzliche Pflicht) und gleichzeitig bei der bisherigen Zulassungsstelle oder der neuen Zulassungsstelle eine Auskunftssperre zu beantragen.
  • Daneben ist die Kfz-Versicherung zu verständigen, damit im Falle einer vorgegebenen Unfallmeldung (z.B. mit Fahrerflucht) keine Auskunft über den Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin erteilt wird.
  • Im Falle eines Scheidungsverfahrens (Unterhaltsverfahren) sollten Sie den Parteienverkehr gegebenenfalls über einen Korrespondenzanwalt abwickeln.
  • Unterrichten Sie andere Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt) und Gerichte, damit Ihre Anschrift von diesen nicht offenbart wird.
  • Keine Veröffentlichung von persönlichen Daten in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook o. a.).

 

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre
  • und entsprechende Nachweise

Rechtsgrundlagen