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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Adressänderung

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Billerbeck zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Billerbecks umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung in der hiesigen Meldebehörde vornehmen lassen.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

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Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu ändern. Dieses können Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht in der Meldebehörde der Stadt Billerbeck.

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Kosten

  • 10,80 € je Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Adressänderung

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Billerbeck zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Billerbecks umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung in der hiesigen Meldebehörde vornehmen lassen.

 

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • 10,80 € je Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kfz-Schein-Änderung, Fahrzeugscheinänderung, Änderung Zulassungsbescheinigung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/442/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999

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