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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu dürfen bedarf es einer vom Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis.
Für eine solche sind neben persönlichen Voraussetzungen bestimmte Qualifizierungen und räumliche Voraussetzungen notwendig.
Qualifizierungsmaßnahmen bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreis Coesfeld an.
Die Fachberatung der Kindertagespflege übernimmt für die Stadt Billerbeck das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Nähere Informationen erhalten sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Links zu externe Verfahren

Zuständige Organisationseinheit

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu dürfen bedarf es einer vom Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis.
Für eine solche sind neben persönlichen Voraussetzungen bestimmte Qualifizierungen und räumliche Voraussetzungen notwendig.
Qualifizierungsmaßnahmen bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreis Coesfeld an.
Die Fachberatung der Kindertagespflege übernimmt für die Stadt Billerbeck das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

Nähere Informationen erhalten sie im Serviceportal des Kreises Coesfeld.

Kindertagespflege, Betreuungsangebot https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/427/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999