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Abfallentsorgung

Sammlung und Verwertung von Abfällen aus privaten Haushalten

Müllabfuhr Kreis Coesfeld

 

Das Einsammeln und Befördern der Abfälle ist eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Kommunen.

Die Verwertung einschließlich der Sortierung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung wird durch den  Kreis Coesfeld wahrgenommen.
 
Zu den Teilbereichen der Abfallentsorgung zählen:
  • Restmüll
  • Biomüll
  • Altpapier
  • Altkleider
  • Altmetall
  • Elektroschrott
  • Grünabfälle
  • Sonderabfälle


Die Entsorgung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen aus Glas, Papier, Kunststoff etc. erfolgt im Rahmen des rein privatwirtschaftlichen Dualen Systems auf der Grundlage der §§ 13 VerpackG. Dieses ist kein Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinden. 

 

Gefährliche Abfälle - auch: Sonderabfälle -

sind Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr für Mensch und / oder Umwelt darstellen. Daher werden an ihre Entsorgung besonders hohe Anforderungen gestellt. Informationen zum Schadstoffmobil finden Sie hier und in "Unseren Müllseiten"
 

Wertstoffhof

Die Firma REMONDIS betreibt im Auftrag der Kommunen Coesfeld, Billerbeck und Rosendahl den Wertstoffhof am Brink 37 in Coesfeld für die Bürgerinnen und Bürger der genannten Orte.

Öffnungszeiten:
Montag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Weitere Informationen zum Wertstoffhof sowie welchen Abfälle kostenfrei und kostenpflichtig angenommen werden, finden Sie in "Unseren Müllseiten".

Ab dem 01.07.2022 ist die Bezahlung von kostenpflichtigen Abfällen am Wertstoffhof nur noch bargeldlos mittels Kartenzahlung möglich!

Sammelcontainer für Altglas, Altkleider, Elektro-Kleingeräte und Altmetall

Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte "Unseren Müllseiten".

 

Termine der Abfuhren und Sammlungen

Der Abfuhrkalender ist auch in "Unseren Müllseiten" enthalten. Die Abfuhrkalender sind als Downlaod verfügbar oder können kostenlos im Foyer des Rathauses abgeholt werden.

Wichtig: Zu den Abfuhren müssen die Gefäße bis um 6 Uhr abholbereit an der Straße stehen!

Alternativ können Sie sich ganz komfortabel mit der Abfall-App auf dem Smartphone oder           
per E-Mail an die Abfuhr- und Sammeltermine erinnern lassen! (ACHTUNG: Keine Gewähr auf Richtigkeit der Abfuhrtermine durch Drittanbieter)

Zusätzliche Abfallsäcke
erhalten Sie im Foyer des Rathauses

  • für Grün-/Strauchabfuhr (120 l): 2,00 €
  • für Restmüll (80 l):                       5,00 €

Bitte beachten Sie, dass andere Säcke nicht abgefahren werden !

"Wie und wo entsorge ich...?"

Finden Sie hier weitere Informationen zu Mülltrennung und umweltgerechter Entsorgung: 

Kein Plastik in die Biotonne

WIRFUERBIO

Welcher Abfall gehört in welche Tonne ?                                                 

Biofilterdeckel - Informationen und Bestellung                                             

Müllvermeidung - Zuschuss für Mehrwegwindeln

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis zum 3. Lebensjahr mit einer fünfzig prozentigen Förderung von maximal 150 € bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.
 
 

Windeltonne - Familiengefäß

Für die Bereitstellung von vergünstigtem, zusätzlichem Restmüllgefäßvolumen für Windeln aus Haushaltungen in begründeten Fällen (Kleinkinder bis zu 3 Jahren oder Leiden an Inkontinenz durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) ist der Antrag für ein Familiengefäß ausgefüllt beim Steueramt einzureichen.

 

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zu decken und erheben daher Abfallentsorgungsgebühren. Mittels Kostenrechnung werden die Gebühren jährlich neu ermittelt und durch die politischen Gremien beraten und beschlossen. Die Gebühr wird grundsätzlich nach der Größe des Restmüllgefäßes berechnet. In den Abfallgebühren der Stadt Billerbeck sind sämtliche Teilbereiche der o.g. Abfallentsorgung enthalten. Das sogenannte Entsorgungspaket ermöglicht, dass Sie neben der Pflichtrestmülltonne eine Bio-, Papier und gelbe Tonne kostenfrei dazu erhalten. Auch für die Anlieferung auf dem Wertstoffhof werden keine separaten Gebühren berechnet. Ausgenommen hiervon sind Bauholz, Baumischabfälle, Bauschut, Gartenhölzer und Restmüll.

Informationen zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung.
 
 

Weitere Informationen

Abfallentsorgung
Das Einsammeln und Befördern der Abfälle ist eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Kommunen.

Die Verwertung einschließlich der Sortierung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung wird durch den  Kreis Coesfeld wahrgenommen.
 
Zu den Teilbereichen der Abfallentsorgung zählen:
  • Restmüll
  • Biomüll
  • Altpapier
  • Altkleider
  • Altmetall
  • Elektroschrott
  • Grünabfälle
  • Sonderabfälle


Die Entsorgung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen aus Glas, Papier, Kunststoff etc. erfolgt im Rahmen des rein privatwirtschaftlichen Dualen Systems auf der Grundlage der §§ 13 VerpackG. Dieses ist kein Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung der Gemeinden. 

 

Gefährliche Abfälle - auch: Sonderabfälle -

sind Abfälle, die auf Grund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr für Mensch und / oder Umwelt darstellen. Daher werden an ihre Entsorgung besonders hohe Anforderungen gestellt. Informationen zum Schadstoffmobil finden Sie hier und in "Unseren Müllseiten"
 

Wertstoffhof

Die Firma REMONDIS betreibt im Auftrag der Kommunen Coesfeld, Billerbeck und Rosendahl den Wertstoffhof am Brink 37 in Coesfeld für die Bürgerinnen und Bürger der genannten Orte.

Öffnungszeiten:
Montag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Weitere Informationen zum Wertstoffhof sowie welchen Abfälle kostenfrei und kostenpflichtig angenommen werden, finden Sie in "Unseren Müllseiten".

Ab dem 01.07.2022 ist die Bezahlung von kostenpflichtigen Abfällen am Wertstoffhof nur noch bargeldlos mittels Kartenzahlung möglich!

Sammelcontainer für Altglas, Altkleider, Elektro-Kleingeräte und Altmetall

Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte "Unseren Müllseiten".

 

Termine der Abfuhren und Sammlungen

Der Abfuhrkalender ist auch in "Unseren Müllseiten" enthalten. Die Abfuhrkalender sind als Downlaod verfügbar oder können kostenlos im Foyer des Rathauses abgeholt werden.

Wichtig: Zu den Abfuhren müssen die Gefäße bis um 6 Uhr abholbereit an der Straße stehen!

Alternativ können Sie sich ganz komfortabel mit der Abfall-App auf dem Smartphone oder           
per E-Mail an die Abfuhr- und Sammeltermine erinnern lassen! (ACHTUNG: Keine Gewähr auf Richtigkeit der Abfuhrtermine durch Drittanbieter)

Zusätzliche Abfallsäcke
erhalten Sie im Foyer des Rathauses

  • für Grün-/Strauchabfuhr (120 l): 2,00 €
  • für Restmüll (80 l):                       5,00 €

Bitte beachten Sie, dass andere Säcke nicht abgefahren werden !

"Wie und wo entsorge ich...?"

Finden Sie hier weitere Informationen zu Mülltrennung und umweltgerechter Entsorgung: 

Kein Plastik in die Biotonne

WIRFUERBIO

Welcher Abfall gehört in welche Tonne ?                                                 

Biofilterdeckel - Informationen und Bestellung                                             

Müllvermeidung - Zuschuss für Mehrwegwindeln

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Einreichung der Originalkaufbelege wird die Anschaffung von Mehrwegwindeln je Kind einmalig bis zum 3. Lebensjahr mit einer fünfzig prozentigen Förderung von maximal 150 € bezuschusst, bei gleichzeitigem Verzicht auf eine zusätzliche Windeltonne.
 
 

Windeltonne - Familiengefäß

Für die Bereitstellung von vergünstigtem, zusätzlichem Restmüllgefäßvolumen für Windeln aus Haushaltungen in begründeten Fällen (Kleinkinder bis zu 3 Jahren oder Leiden an Inkontinenz durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) ist der Antrag für ein Familiengefäß ausgefüllt beim Steueramt einzureichen.

 

 

Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zu decken und erheben daher Abfallentsorgungsgebühren. Mittels Kostenrechnung werden die Gebühren jährlich neu ermittelt und durch die politischen Gremien beraten und beschlossen. Die Gebühr wird grundsätzlich nach der Größe des Restmüllgefäßes berechnet. In den Abfallgebühren der Stadt Billerbeck sind sämtliche Teilbereiche der o.g. Abfallentsorgung enthalten. Das sogenannte Entsorgungspaket ermöglicht, dass Sie neben der Pflichtrestmülltonne eine Bio-, Papier und gelbe Tonne kostenfrei dazu erhalten. Auch für die Anlieferung auf dem Wertstoffhof werden keine separaten Gebühren berechnet. Ausgenommen hiervon sind Bauholz, Baumischabfälle, Bauschut, Gartenhölzer und Restmüll.

Informationen zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren finden Sie in der Abfallgebührensatzung.
 
 
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Steueramt
Markt 1 48727 Billerbeck
Telefon 02543 73-22

Herr

Marko

Hidding

Sachbearbeiter/-in

12

02543 73-22
hidding@billerbeck.de