Bei uns in der Meldebehörde können Sie verschiedene Führerscheinangelegenheiten beantragen. Unter anderem die Ersterteilung, eine Erweiterung oder den Umtausch in den EU-Kartenführerschein.

Bitte informieren Sie sich unbedingt vorab, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag alles einreichen müssen. Falls Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne. Ausführliche Informationen zu allen Führerscheinangelegenheiten erhalten Sie bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Coesfeld in Dülmen.

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Hinweise zum Umtausch Führerschein

Der Umtausch des alten Führerscheins in den seit 1999 gültigen EU-Kartenführerschein kann man bei uns im Haus oder bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Coesfeld in Dülmen beantragen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da der Antragsteller eine Unterschriftenvorlage unterzeichnen muss.

Muss ich tauschen?
Sollten Sie sich öfter im europäischen Ausland aufhalten, wäre es sinnvoll, den Umtausch zu beantragen.
Die Ausstellung eines EU-Führerscheines ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel einen internationalen Führerschein, eine Fahrerkarte oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchten.
Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Bundesweit betrifft diese Regelung ca. 43 Millionen Führerscheine.

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich einen Stufenplan beschlossen, wonach in einem ersten Schritt zunächst die alten rosa und grauen Führerscheine und dann auch alle bis zum 19.01.2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt werden müssen.

Die erste Frist endet am 19.01.2022, die letzte am 19.01.2033 (siehe unten). Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine Ihre Gültigkeit.


Graue und Rosa Führerscheine sollten nach folgender Staffelung getauscht werden:

Ihr Geburtsjahr        Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953                     19.01.2033
1953-1958                  19.01.2022
1959-1964                  19.01.2023
1965-1970                  19.01.2024
1971 oder später        19.01.2025


Die zweite Staffelung bezieht sich auf das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde (Kartenführerschein):

Ausstellungsjahr      Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001                  19.01.2026
2002-2004                  19.01.2027
2005-2007                  19.01.2028
2008                           19.01.2029
2009                           19.01.2030
2010                           19.01.2031
2011                           19.01.2032
2012-18.01.2013        19.01.2033


Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Zum jetzigen Kenntnisstand ist es dann lediglich erforderlich ein neues Foto einzureichen. Sprich: Keine Prüfung oder ärztliche Untersuchung!

Bitte denken Sie daran, die Anträge auf Umtausch des alten Führerscheins entsprechend der obigen Tabellen frühzeitig zu stellen, um unnötige Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden.


Inhaber eines Papierführerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse 2 müssen diesen rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres verlängern lassen, da ansonsten die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt.

Sollte die Klasse 2 vor Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert worden sein, reduziert sich Ihre Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse 3.
Klasse 3 = Klasse C1 (7,5 t Zugfahrzeug) und C1E (4,5 t Anhänger/Sattelanhänger)
Klasse 2 = Klasse C und CE (sog. 40-Tonner)

Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es noch eine Besonderheit: die sog. beschränkte Klasse CE oder auch CE79.
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79(C1E>12000kg,<=3).
Nähre Informationen zu den Schlüsselzahlen siehe Anlage 9 FeV - Schlüsselzahlen

Verlust des Führerscheins

Ist der Führerschein verloren gegangen oder ist er gestohlen worden, kann man einen neuen Führerschein ausschließlich bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Coesfeld in Dülmen beantragen.

 

Unterlagen

Eine Auskunft über die benötigten Unterlagen (sowie das entsprechende Antragsformular) erhalten Sie von der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Coesfeld oder in Ihrer Fahrschule.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  •   5,10 € für den einfachen Führerscheinantrag/ Antrag auf Verlängerung
  • 30,40 € für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein