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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an andere Stellen zu erheben.

Folgende Widersprüche sind möglich:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)


Widersprüche können der Meldebehörde jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular können Sie sich hier herunterladen (siehe Downloads). Das Formular ist darüber hinaus auch in der Meldebehörde erhältlich. Im Amtsblatt der Stadt Billerbeck wird jährlich auf auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen.
Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Meldebehörde telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

 

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an andere Stellen zu erheben.

Folgende Widersprüche sind möglich:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der Sie selber nicht angehören, jedoch Familienangehörige
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung (für deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)


Widersprüche können der Meldebehörde jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular können Sie sich hier herunterladen (siehe Downloads). Das Formular ist darüber hinaus auch in der Meldebehörde erhältlich. Im Amtsblatt der Stadt Billerbeck wird jährlich auf auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen.
Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Meldebehörde telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

 

Widerspruch Bundeswehr, Religionsgemeinschaft, Parteien, Wählergruppen, Alters- oder Ehejubiläen, Adressbuchverlage https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/403/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de