Online Meldeauskunft

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Folgende Auskünfte können bei einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz) erteilt werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Antwort "verstorben" ist, diese Tatsache

Sofern die Daten einem gewerblichen Zweck dienen, ist dieser anzugeben. Ebenfalls müssen Angaben getätigt werden, ob die Auskunft zu Werbezwecken oder zum Adresshandel verwendet werden soll.
Einfache Melderegisterauskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien (Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift) eine eindeutige Person gefunden wird.
Auskünfte für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diesen Zweck ausdrücklich zugestimmt haben.

Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz kann eine erweiterte Melderegisterauskunft über

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet sowie eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften
  • der Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie beim Ableben im Ausland auch der Staat

erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Hinweis:
Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Digitale Auskünfte für gelegentlich Nutzende über unseren Online Dienst:

  • 6,00€ (einfache Melderegisterauskunft)
  • Die Bezahlung wird online durchgeführt. Die gängigsten Zahlungsmethoden können genutzt werden. Eine Bezahlung ist vor Erhalt der Auskunft fällig!

Digitale Auskünfte für registrierte Nutzende (z.B. Fimen) über unseren Online Dienst:

  • 6,00€ (einfache Melderegisterauskunft)
  • zzgl. 5,00€ Nachbearbeitungsgebühren, sofern diese gewünscht wurde
  • Je nach Freigabe erfolgt die Bezahlung vor Erhalt der Auskunft online oder monatlich auf Rechnung

Analoge, also nicht elektronische Auskünfte (Schriftlich oder persönlich angefordert) kosten:

  • 11,00 € (einfache Melderegisterauskunft)
  • 15,00 € (erweiterte Melderegisterauskunft)

Hinweis: Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.