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Untersuchungsberechtigungsschein

Die Meldebehörde der Stadt Billerbeck stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.

Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

 

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Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Untersuchungsberechtigungsschein

Die Meldebehörde der Stadt Billerbeck stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.

Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

 

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  • Personalausweis oder Reisepass
UB-Schein, Jugendschutzuntersuchung, Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/400/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de