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Untersuchungsberechtigungsschein
Die Meldebehörde der Stadt Billerbeck stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
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Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
Die Meldebehörde der Stadt Billerbeck stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
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Heuermann
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Mechtild
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