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Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern

Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Billerbeck Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Unterlagen können auch telefonisch oder per Mail angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Das Wahlamt der Stadt Billerbeck berät Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber für die Kommunalwahlen.
  • Bei Europa- und Bundestagswahlen werden diese Aufgaben vom Kreis Coesfeld bzw. vom nordrhein-westfälischen Landeswahlleiter vorgenommen.

Unterlagen

  • Formular Wahlvorschlag
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
  • Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
  • Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
  • Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
  • Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
  • Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wahlen: Beratung von Parteien, Wählergruppen, Wahlbewerbern
Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Stadt Billerbeck Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Der Fachbereich hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Unterlagen können auch telefonisch oder per Mail angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

  • Formular Wahlvorschlag
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • bei Bedarf: Unterstützungsunterschriften, Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen:
  • Protokoll Mitglieder- oder Delegiertenversammlung mit eidesstattlicher Versicherung
  • Zustimmungserklärung bzw. Zustimmungserklärung für EU-Bürger
  • Vollmacht zur Einreichung der Wahlvorschläge
  • Bescheinigung der Parteimitgliedschaft oder Erklärung der Bewerber, dass sie parteilos sind (nur Parteien)
  • Wahlanzeige beim Landeswahlleiter innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist (nur Parteien)
Kandidatur https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/386/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de
Wahlangelegenheiten
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de

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Heike

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Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de