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Reisepass, vorläufig
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen. Sind Sie minderjährig, benötigen wir die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/-in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.
Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird! Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)!
Kosten
- 26,00 €
Weitere Informationen
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
Sofern Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
Alle Deutschen, die in Billerbeck ihren Hauptwohnsitz haben, können einen vorläufigen Reisepass beantragen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, müssen Sie persönlich zu uns in die Meldebehörde kommen. Sind Sie minderjährig, benötigen wir die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/-in). Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dieses bei Antragstellung nachzuweisen.
Zu beachten ist hier, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird! Erkundigen Sie sich daher vorab auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, welche Dokumente Sie benötigen.
- Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
- bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
- bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Die Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten muss jedoch mit vorliegen
- Nachweis, dass die Zeit nicht ausreichend ist, einen Expresspass zu beantragen (z. B. Flugticket)!
- 26,00 €
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18