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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich beim Steueramt abholen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Finanzen
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Marko Hidding
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-22
E-Mail: hidding@billerbeck.de
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich beim Steueramt abholen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
- Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
Herr
Marko
Hidding
Sachbearbeiter/-in
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