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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

 

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich beim Steueramt abholen.

 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

 

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich beim Steueramt abholen.

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/303/show
Fachbereich Finanzen
Markt 1 48727 Billerbeck
Telefon 02543 73-28

Herr

Marko

Hidding

Sachbearbeiter/-in

12

02543 73-22
hidding@billerbeck.de