Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. 
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.

Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte den Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.

 

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Somit können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen auch leider kein Online-Formular anbieten.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

 

Online beantragen mit dem elektonischen Personalausweis (ohne Termin):

Mit dem elektronischen Personalausweis können Sie die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen und bezahlen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.


Die Bearbeitungszeit für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister liegt bei zwei bis vier Wochen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Verwendungszweck und Anschrift der Behörde, für die der Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt wird

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 13,00 €