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Aufenthaltsgestattung
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgestattung wird bei der Ausländerbeöhorde des Kreises Coesfeld bearbeitet.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Coesfel
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Zuständige Organisationseinheit
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de