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Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Billerbeck.

Wo kann ein Rentenantrag in Billerbeck gestellt werden?

Wir helfen Versicherten, die in Billerbeck wohnhaft sind, bei:

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. 
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Online-Auskünfte möglich

nPA-Dienstleistungen

Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:

  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation

Jetzt Online-Dienste nutzen

 

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • komplette Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • letzte Renteninformation

Zuständige Organisationseinheit

  • Soziales
    Kurze Straße 2a
    48727 Billerbeck

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Fachbereich Soziales

Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Billerbeck.

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  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. 
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

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Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

 

Rechtsgrundlagen 

  • komplette Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • letzte Renteninformation
Rentenberatung, Rentenantrag https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/244/show
Soziales
Kurze Straße 2a 48727 Billerbeck

Frau

Pia

Kortüm

Sachbearbeiter/-in

8

02543 73-58
kortuem@billerbeck.de