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Abmeldung (Wegzug)

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen, oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Bei der Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland ist eine Abmeldung bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung, als auch bei der Meldebehörde am Ort der Nebenwohnung erfolgen.

 

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Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Identitätspapiere (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) aller abzumeldenden Personen
  • Nur für den Fall, dass Sie nicht selbst zur Abmeldung erscheinen: Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular und Vollmacht

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Abmeldung (Wegzug)

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Deutschland verlassen, also Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen, oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Bei der Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland ist eine Abmeldung bereits eine Woche vor dem Auszug möglich.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung, als auch bei der Meldebehörde am Ort der Nebenwohnung erfolgen.

 

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  • Identitätspapiere (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass) aller abzumeldenden Personen
  • Nur für den Fall, dass Sie nicht selbst zur Abmeldung erscheinen: Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular und Vollmacht
Abmeldung, Wohnsitz, Wegzug https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/242/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Heike

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

18

02543 73-43
h.heuermann@billerbeck.de

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de