BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Fussgängerzone) sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind

 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Zuständige Organisationseinheiten

Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Fussgängerzone) sind Warenauslagen vor Ladenlokalen erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Warenauslagen aufgestellt werden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind

 

Es fallen Gebühren an.

Verkaufsstand https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/241/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck