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Abwassergebühren
Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.
Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Kosten
Gebühren ab dem 01.01.2023:
1. Schmutzwassergebühr:
Preis je m³ 2,56 €
2. Niederschlagswassergebühr:
Preis je m² Veranlagungsfläche 0,56 €
Details zur Gebührenpflicht, Gebührenmaßstäben, Fälligkeiten etc. sind der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zu entnehmen.
Für die Niederschlagswassergebühr stellen wir Ihnen in den Downloads einen Erhebungsbogen zur Verfügung, mit dem Sie uns die entsprechenden Angaben zu Ihrem Grundstück übermitteln können.
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Abwasserangelegenheiten
Markt 1
48727 Billerbeck
- Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck
Markt 1
48727 Billerbeck
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ulla Seelig
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-44
E-Mail: seelig@billerbeck.de
Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert.
Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Gebühren ab dem 01.01.2023:
1. Schmutzwassergebühr:
Preis je m³ 2,56 €
2. Niederschlagswassergebühr:
Preis je m² Veranlagungsfläche 0,56 €
Details zur Gebührenpflicht, Gebührenmaßstäben, Fälligkeiten etc. sind der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zu entnehmen.
Für die Niederschlagswassergebühr stellen wir Ihnen in den Downloads einen Erhebungsbogen zur Verfügung, mit dem Sie uns die entsprechenden Angaben zu Ihrem Grundstück übermitteln können.
Abwasserbetrieb, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/224/showFrau
Ulla
Seelig
Sachbearbeiter/-in
Frau
Ulla
Seelig
Sachbearbeiter/-in