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Allgemeine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.

Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Rechtsgrundlagen 

Voraussetzungen

Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
  • ggfs. Handelsregisterauszug

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Allgemeine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.

Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Rechtsgrundlagen 

  • schriftlicher Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
  • Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
  • ggfs. Handelsregisterauszug
Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO, Spielautomat, Geldautomat https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/209/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Sandra

Niemann

stellv. Fachbereichsleitung

20

02543 73-40
niemann@billerbeck.de