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Marktaufsicht

Die Beaufsichtigung der Märkte wird durch die Marktaufsicht geregelt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Standgebühren richten sich nach Größe der Standfläche je m².

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Marktaufsicht

Die Beaufsichtigung der Märkte wird durch die Marktaufsicht geregelt.

  • Die Standgebühren richten sich nach Größe der Standfläche je m².
Marktaufsicht, Beaufsichtigung der Märkte, Jahrmärkte, Kirmes https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/201/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Herr

Matthias

Heuermann

Sachbearbeiter/-in

02543 73-49
heuermann@billerbeck.de