BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Wanderlager § 56 a GewO

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

Kosten

  • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Wanderlager § 56 a GewO

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

Rechtsgrundlagen

  • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
  • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.
Wanderlager, Lager https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/166/show
Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de
Gewerbeangelegenheiten
Markt 1 48727 Billerbeck

Frau

Mechtild

Elsbecker

Sachbearbeiter/-in

19

02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de