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Wanderlager § 56 a GewO
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.
Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
Kosten
- Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheiten
- Zentrale Dienste und Ordnung
Markt 1
48727 Billerbeck
- Gewerbeangelegenheiten
Markt 1
48727 Billerbeck
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
Wanderlager § 56 a GewO
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.
Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen
- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
- Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.
Zentrale Dienste und Ordnung
001 Markt 1 48727 Billerbeck
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19
02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de
Gewerbeangelegenheiten
001 Markt 1 48727 Billerbeck
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19
02543 73-42
elsbecker@billerbeck.de