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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
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Zuständige Organisationseinheit
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung.
Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.
Rechtsgrundlagen
Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164/show Kreisverwaltung Coesfeld
001 Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999