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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

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Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.billerbeck.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/164/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999