Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie beim Jugendamt des Kreises Coesfeld .

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Unterlagen

Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse.