BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
KfZ-Abmeldung
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Billerbeck vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.
Die Stadt Billerbeck überträgt im Gegensatz zu den KfZ-Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), insofern sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.
Sonderkennzeichen (rote Händlerkennzeichen oder rote Oldtimerkennzeichen) und Wechselkennzeichen dürfen nur bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
Termin online buchen
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Kosten
- 7,80 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgerservice (Meldewesen)
Markt 1
48727 Billerbeck
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Heuermann
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-43
E-Mail: h.heuermann@billerbeck.de
- Frau Mechtild Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
Tel: 02543 73-42
E-Mail: elsbecker@billerbeck.de
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Billerbeck vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.
Die Stadt Billerbeck überträgt im Gegensatz zu den KfZ-Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), insofern sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.
Sonderkennzeichen (rote Händlerkennzeichen oder rote Oldtimerkennzeichen) und Wechselkennzeichen dürfen nur bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
Termin online buchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- 7,80 €
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19
Frau
Heike
Heuermann
Sachbearbeiter/-in
18
Frau
Mechtild
Elsbecker
Sachbearbeiter/-in
19