Kampfmittelbeseitigung
Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (z.B. Patronen, Granaten). Auch Jahrzenhnte nach Ende des 2. Weltkrieges werden regelmäßig bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden. Auch im Bereich der Stadt Billerbeck gibt es so genannte Kampfmittelverdachtsgebiete.
Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von der Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen.
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster) und Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln).
Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV. NRW. S. 685). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Formular mit den bauherren- und grundstücksbezogenen Daten