Die Verwaltung organisiert alle anstehenden Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
  • Einteilung der Wahl-/bzw. Stimmbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
  • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
  • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
  • Einrichtung eines Briefwahlbüros
  • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
  • Organisation am Wahltag
  • Erhebungsermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfung der Wahlniederschriften
Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.

Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Etwa drei Wochen vor der Wahl besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im  Briefwahlbüro im Rathaus persönlich zu beantragen und die Wahl an Ort und Stelle durchzuführen. Ein Personalausweis bzw. die Wahlbenachrichtigung muss dazu vorgelegt werden. Im Briefwahlbüro werden die Briefwahlunterlagen nur an den Antragsteller persönlich ausgehändigt oder übersandt.

Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Dies gilt auch für Familienangehörige. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und unterschreiben Sie diese.

Generell kann der Wahlscheinantrag auch formlos erfolgen und sollte dann folgende Angaben enthalten:
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift in Billerbeck
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Adresse, an welche die Unterlagen gesandt werden sollen

Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch auf unserer Homepage sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigung nach Hause übersandt.

Rechtsgrundlagen

Nähere Informationen zu den Wahlen finden Sie auf der  Homepage der Stadt Billerbeck.

Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
    oder
  • Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)