Wohngeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschiedem zwischen Mietzuschuss für eine Mietwohnung und Lastenzuschuss für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte das Info-Portal "Wohngeld" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Nutzen Sie vor der Antragstellung den Wohngeldrechner NRW. Der Online-Wohngeldrechner berechnet auf de Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Im Anschluss besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln.
Sollten Sie keinen Onlineantrag stellen wollen, können Sie folgende Antragformulare nutzen:
Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss
Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 4 Personen
Für die Antragsbearbeitung sind u.a. Einkommensnachweise von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern, Nachweis der Mietzahlungen bzw. Belastungen erforderlich.
Hilfe für weitere Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahme zuständige Sachbearbeiterin:
- Buchstabe A bis K: Frau Pia Kortüm (Tel.-Nr. 02543/73-58, e-mail kortuem@billerbeck.de)
- Buchstabe L bis Z: Frau Susanne Pölling (Tel-Nr. 02543/73-57, e-mail poelling@billerbeck.de)